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demenz
DAS MAGAZIN
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17 · 2013
Recht + Rechte
Der ist umso wirksamer, je besser die Zu-
sammensetzung und das Engagement ist. Es
bewährt sich die Unterstützung von außen,
durch kundige und mit den Anliegen der Be-
wohner und Bewohnerinnen identifizierten
Ehrenamtlichen. Sie sind nicht abhängig vom
Heim und seinen Mitarbeitern und Mitarbeite-
rinnen, sie können einen konstruktiv kritischen
Blick von außen auf die Einrichtung werfen,
sie haben auch ein offenes Auge und Ohr für
die Bewohner und Bewohnerinnen, die sich
nicht artikulieren und bisweilen auch von den
Heimbeiräten „übersehen“ werden. Kann ein
Heimbeirat nicht gebildet werden, kann ein
Ersatzgremium berufen werden: ein Ange-
hörigenbeirat etwa. Auch sehen die Landes-
gesetze zum Heimrecht die Einsetzung eines
Fürsprechergremiums (Baden-Württemberg)
oder Heimfürsprechers vor, der dann von der
zuständigen Behörde eingesetzt wird und die
gleichen Rechte hat wie der Heimbeirat.
Aufgaben und Möglichkeiten
des Heimbeirates
Was macht ein Heimbeirat oder Fürsprecher?
Zunächst ist er mit vielen Kleinigkeiten be-
schäftigt:
Rauchecken für die Bewohner
Schwellen für Rollstuhlfahrer
Lärmbelästigung in der Umgebung
Er hat sich mit Beschwerden auseinanderzu-
setzen:
über demenziell veränderte Mitbewohner
über Probleme mit der Wäscheversorgung
(kommt immer kaputt oder zur falschen
Bewohnerin zurück)
über das Essen und vieles mehr
Er wird einbezogen in die Qualitätsprüfungen
des „Medizinischen Dienstes der Krankenver-
sicherung“ (MDK) und der Heimaufsicht, wirkt
mit bei der Änderung der Heimverträge, wird
bei beabsichtigtem Verkauf oder Zusammenle-
gung von Einrichtungungen informiert
Dazu
gibt es ausführliche Informationen auf der Website des
Landesseniorenrates Baden-Württemberg: Mitwirkung
im Heim – Unterstützung der Heimbeiräte Stuttgart
2012 unter www.lsr-bw.de.
Heimbeiräte in der Praxis
Die Wirklichkeit der Heimbeiräte ist sehr un-
terschiedlich. Die allermeisten Heime ver-
fügen (formal) über einen Beirat. Sie sind
zumeist auch in irgendeiner Weise aktiv.
Das Aufgabenspektrum ist aber sehr unter-
schiedlich: Es reicht von der jährlichen Infor-
mation bis zur regelmäßigen Beteiligung an
Leitungsrunden der Einrichtung. Gefragt ist
ganz oft eine intensive Unterstützung durch
das Heim, ansonsten würde der Heimbeirat
nicht handlungsfähig sein, wenn er sich nur
aus zumeist gesundheitlich sehr beeinträch-
tigten Bewohnern zusammensetzt. Externe
Mitlieder sind in etwa einem Drittel der Hei-
me vorhanden.
Bei Betrachtung der Gesamt­
situation lässt sich feststellen:
Ausgeschöpft werden die Möglich-
keiten des Heimbeirates nicht.
Dort, wo kein Heimbeirat gebildet werden
kann, fehlt es oft an einem Ersatzgremium
oder einem Fürsprecher (immerhin in 70 Pro-
zent der Fälle). Nur drei Prozent der Heime
verfügen über ein Ersatzgremium (Mingot
et.al. [2007] Forschungsprojekt „Evaluation
der Heimmitwirkung“, Frankfurt). Zumeist
wird die Arbeit der Heimbeiräte als wichtig
und die Zusammenarbeit mit dem Heimträger
als gut bewertet. Ihre Mitglieder empfinden
die Institution Heimbeirat überwiegend als
eine Ermutigung, sich für die eigenen Belange
einzusetzen, zu sagen, was ihnen am Herzen
liegt. Ausgeschöpft werden die Möglichkeiten
des Heimbeirates – auch nach Einschätzung
der Heimträger, die meist eine gute Meinung
von ihrem Heimbeirat haben – nicht. (a.a.O.)
Mehr Demokratie
in Altenpflegeheimen
Will man „mehr Demokratie“ im Heim „wa-
gen“, muss man sich konzeptionell um die
Mitwirkung der Bewohner und Bewohnerin-
nen und das Engagement von externen Unter-
stützern kümmern. Gerade bei Einrichtungen
für Menschen mit Demenz ist dies gefragt. Zu
den erfolgreichen Wegen gehören: